Privates Baurecht
Im privaten Baurecht beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld des Abschlusses von Bauverträgen oder erarbeiten diese unter Berücksichtigung der individuellen Interessen und Belange unserer Mandanten.
Wir stehen unseren Mandanten während der gesamten Bauphase beratend zur Verfügung, insbesondere im Vorfeld sowie zum Zeitpunkt der Abnahmeverhandlungen.
Nach Abschluss von Bauverträgen versuchen wir zunächst, beim Auftreten von Mängeln oder bei Streitigkeiten über eine geschuldete Vergütung die Probleme außergerichtlich zu lösen.
Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten vor dem jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Durchsetzung derer Ansprüche.