Familien- und Erbrecht

Im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen und Bereichen eines Ehescheidungsverfahrens bzw. bei der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen für Kinder und Ehegatten über Zugewinnausgleichsansprüche, Ansprüche die Ehewohnung und den Hausrat sowie das Sorge- und Umgangsrecht, aber auch die erbrechtlichen Konsequenzen einer Trennung betreffend.

Wir setzen für unsere Mandanten Pflichtteils- und Erbansprüche durch, prüfen Testamente und Erbverträge bzw. erarbeiten Testamente und Erbverträge.

Im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Eheleuten beraten wir unsere Mandaten über die Möglichkeiten der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an vorhandenem Haus- und Grundbesitz und erarbeiten auch hierzu entsprechende Regelungen, die meist notariell zu beurkunden sind.

Auch außerhalb von Trennung und Scheidung beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Unterhaltes minderjähriger und volljähriger Kinder, des Unterhaltes von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten, bei Problemen das Sorge- und Umgangsrecht betreffend sowie allen erbrechtlichen Fragen.

Sofern nötig und geboten, werden auch erforderliche Regelungen zum Gewaltschutz beim zuständigen Gericht beantragt und durchgesetzt, insbesondere zum Schutz minderjähriger Kinder.

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Rechtsanwälte Nopper & vom Schloß