Verkehrsunfallrecht

Mit Mandanten, die uns nach einem Verkehrsunfall aufsuchen, prüfen wir zunächst und nach Schilderung des Unfallherganges die Haftung der am Unfall Beteiligten und zeigen unseren Mandanten im Anschluss daran den Weg zur Durchsetzung ihrer aus dem Unfall etwaig resultierenden Ansprüche auf.

Wir führen diesbezüglich den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Haftpflichtversicherer der weiter am Unfall Beteiligten, fordern hier den Ersatz der aus dem Unfallereignis entstandenen Reparaturkosten am Fahrzeug unseres Mandanten einschließlich der Honoraransprüche des von unseren Mandanten im Rahmen des Nachweises der entstandenen Schäden beauftragten Sachverständigen, fordern Nutzungsausfallentschädigung oder den Ersatz von Mietwagenkosten, Auslagenpauschalen, Schmerzens-gelder und weitere entstandene Schadenersatzbeträge ein.

Auch hier vertreten wir die Interessen unserer Mandanten für den Fall, dass die außergerichtliche Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherungen verweigert oder erschwert wird, vor den zuständigen Gerichten.

Wenn Sie bereits die wichtigsten Daten zusammentragen möchten, besteht unter der Rubrik „Formulare“ die Möglichkeit, hierfür den „Fragebogen für den Anspruchsteller“ herunterzuladen.

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Rechtsanwälte Nopper & vom Schloß