Zwangsvollstreckung

Nach der erfolgreichen Durchsetzung der berechtigten Ansprüche unserer Mandanten und der Erlangung vollstreckungsfähiger Urteile betreiben wir für unsere Mandanten die Zwangsvollstreckung.

Eigens hierfür ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte erarbeiten im Zusammenwirken mit den Anwälten den erfolgversprechendsten Weg zur Beitreibung der Forderungen, beginnend mit Sachpfändungsaufträgen über die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zur Pfändung in Arbeitseinkommen, Kontoguthaben etc., beantragen das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft bis hin zur Immobiliarvollstreckung.

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Rechtsanwälte Nopper & vom Schloß